Rechtsprechung
   BFH, 22.09.2022 - III R 23/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30029
BFH, 22.09.2022 - III R 23/21 (https://dejure.org/2022,30029)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2022 - III R 23/21 (https://dejure.org/2022,30029)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2022 - III R 23/21 (https://dejure.org/2022,30029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,30029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 40 Abs 2, FGO § 44 Abs 1, FGO § 67, FGO § 68 S 1, AO § 124 Abs 2, EStG § 70 Abs 1 S 2, EStG VZ 2018
    Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 FGO, § 44 Abs 1 FGO, § 67 FGO, § 68 S 1 FGO, § 124 Abs 2 AO
    Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist

  • IWW

    § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 70 Abs. 2 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 40 Abs. 2 FGO, § 67 FGO, Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes, § 68 FGO, § 44 Abs. 1 FGO, § 124 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO), § 68 Satz 1 FGO, § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 171 Abs. 3 AO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Antragsfrist gem. § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG nach Erlass eines den gesamten streitigen Zeitraum umfassenden Abhilfebescheides im Zuge eines Rechtsstreits

  • Betriebs-Berater

    Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist

  • rewis.io

    Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    Wahrung der Antragsfrist gem. § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG nach Erlass eines den gesamten streitigen Zeitraum umfassenden Abhilfebescheides im Zuge eines Rechtsstreits

  • datenbank.nwb.de

    Klagebefugnis nach Abhilfebescheid der Familienkasse im Klageverfahren; kindergeldrechtliche Ausschlussfrist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3536
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    aa) Die Klagebefugnis stellt eine zwingende Sachurteilsvoraussetzung dar, die sowohl hinsichtlich der Klage als auch der Klageänderung (§ 67 FGO) zu beachten ist (Senatsurteil vom 22.12.2011 - III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 44).

    bb) An der notwendigen Klagebefugnis fehlt es, wenn die Familienkasse über den Kindergeldanspruch für den betreffenden Anspruchszeitraum noch keine negative Entscheidung getroffen hat (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 40).

    Das FG hätte die Klage daher mangels Klagebefugnis als unzulässig abweisen müssen (Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 37 ff.).

    So wurde im Senatsurteil in BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 48, in einem Fall, in dem der Berechtigte im finanzgerichtlichen Verfahren zum Ausdruck brachte, auch Kindergeld für einen nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung liegenden Zeitraum erhalten zu wollen, ausnahmsweise davon ausgegangen, dass ein noch nicht beschiedener --außerhalb des Klageverfahrens liegender-- Antrag auf Kindergeld vorliegt, der die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO auslöst.

  • BFH, 07.03.2013 - V R 61/10

    Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    (3) Wird während des Klageverfahrens ein Änderungsbescheid erlassen, kann dieser nach § 68 FGO nur insoweit Verfahrensgegenstand werden, als er sich auf Zeiträume bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung bezieht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 07.03.2013 - V R 61/10, BFHE 240, 361, BStBl II 2014, 475, Rz 13).

    Dann muss das FG im Falle einer ablehnenden Verwaltungsentscheidung der Familienkasse zunächst Gelegenheit geben, auch für diesen Zeitraum eine Einspruchsentscheidung zu erlassen, da es anderenfalls an der weiteren Sachurteilsvoraussetzung des abgeschlossenen Vorverfahrens (§ 44 Abs. 1 FGO) fehlt (BFH-Urteil in BFHE 240, 361, BStBl II 2014, 475, Rz 14, m.w.N.).

  • BFH, 19.10.2017 - III R 25/15

    Kindergeld: Streitgegenstand einer (Untätigkeits-)Klage gegen einen

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    Entgegen der Auffassung der Familienkasse ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 19.10.2017 - III R 25/15 (BFH/NV 2018, 546, Rz 17) nichts anderes.
  • BFH, 26.06.2014 - III R 6/13

    Entscheidung über Kindergeldantrag durch befristete Festsetzung

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    Dem steht auch das Senatsurteil vom 26.06.2014 - III R 6/13 (BFHE 246, 315, BStBl II 2015, 149, Rz 12 ff.) nicht entgegen.
  • BFH, 07.07.2021 - III R 40/19

    Kindergeld; Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Hochschulstudiums;

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    a) Zwar trifft es zu, dass das Rechtsschutzziel einer gegen einen Kindergeldaufhebungsbescheid gerichteten Anfechtungsklage in dessen Aufhebung besteht (s. z.B. Senatsurteile vom 07.07.2021 - III R 40/19, BFHE 273, 322, Rz 8, und vom 18.02.2021 - III R 12/19, BFH/NV 2021, 940, Rz 6).
  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    Legt der Kindergeldberechtigte Einspruch gegen den Aufhebungsbescheid ein und weist die Familienkasse diesen Rechtsbehelf nach sachlicher Prüfung als unbegründet zurück, verlängert sich der Regelungsumfang der Verwaltungsentscheidung regelmäßig bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, sofern die Einspruchsentscheidung keine abweichende zeitliche Regelung enthält (Senatsurteil vom 04.08.2011 - III R 71/10, BFHE 235, 203, BStBl II 2013, 380, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2012 - V R 58/10

    Zeitliche Bindungswirkung der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung - Zum

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    Die Klage hat sich daher in der Hauptsache erledigt (BFH-Urteil vom 05.07.2012 - V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953, Rz 14; Senatsbeschluss vom 19.12.2008 - III B 163/07, BFH/NV 2009, 578, unter II.1.).
  • BFH, 26.11.2009 - III R 87/07

    Zeitlicher Regelungsumfang eines Kindergeld-Aufhebungsbescheids

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    cc) (1) Der Regelungsumfang eines Bescheids, durch den eine Kindergeldfestsetzung aufgehoben wird, erstreckt sich bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe, sofern die aufgehobene Kindergeldfestsetzung keine früher endende Befristung oder der Aufhebungsbescheid keine abweichende zeitliche Regelung enthielt (Senatsurteile vom 26.11.2009 - III R 87/07, BFHE 227, 466, BStBl II 2010, 429, unter II.1., und III R 85/07, BFH/NV 2010, 854, unter II.2.a).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 70/09

    Pflegekindschaftsverhältnis und Haushaltsaufnahme; zeitlicher Prüfungsumfang in

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    Im Hinblick auf die von der Verfassung vorgegebene Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes) ist es die Aufgabe der Gerichte, das bisher Geschehene bzw. das Unterlassene auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen, nicht jedoch, grundsätzlich der Verwaltung zustehende Funktionen auszuüben (Senatsurteil vom 22.12.2011 - III R 70/09, BFH/NV 2012, 1446, Rz 18).
  • BFH, 19.12.2008 - III B 163/07

    Zeitliche Bindungswirkung einer Aufhebung der Kindergeldfestsetzung

    Auszug aus BFH, 22.09.2022 - III R 23/21
    Die Klage hat sich daher in der Hauptsache erledigt (BFH-Urteil vom 05.07.2012 - V R 58/10, BFH/NV 2012, 1953, Rz 14; Senatsbeschluss vom 19.12.2008 - III B 163/07, BFH/NV 2009, 578, unter II.1.).
  • BFH, 12.01.2001 - VI R 49/98

    Notwendige Beiladung bei Kindergeldfestsetzung

  • BFH, 18.02.2021 - III R 12/19

    Kindergeld für in einem anderen EU-Mitgliedstaat, im Haushalt des anderen

  • BFH, 26.11.2009 - III R 85/07

    Bindungswirkung eines Kindergeld-Aufhebungsbescheides

  • FG Bremen, 03.11.2022 - 2 K 51/22

    Streit um die Kindergeldberechtigung für die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes

    Im Falle des Einspruchs gegen einen Aufhebungsbescheid reicht die Regelungswirkung in zeitlicher Hinsicht bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, sofern die Einspruchsentscheidung keine abweichende zeitliche Regelung enthält (BFH, Urteil vom 22. September 2022 III R 23/21, juris Rz 17 m. w. N.), im Streitfall also von März 2022 bis Mai 2022.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht